HERZLICH WILLKOMMEN IN DER KANZLEI ZINGLER

Mit Kompetenz und Leidenschaft begleite ich Ihren Weg zum Erfolg


RECHTSGEBIETE IM ÜBERBLICK

Die Rechtsanwaltskanzlei Zingler ist spezialisiert auf den Gebieten des Arbeitsrechts, des privaten und gewerblichen Mietrechts, des Wohnungseigentumsrechts (WEG). Zudem liegt der Interessenschwerpunkt auf den Gebieten des allgemeinen Zivilrechts, z.B. des Vertragsrechts, des Erbrechts und des Vereinsrechts. Zusätzlich bietet die Rechtsanwaltskanzlei Zingler die Mediation an. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der sozialen Mediation (Streit im Betrieb, im Verein, bei Wohnungseigentümern, bei Mietern, etc.).


KOSTEN


Rechtsanwaltsgebühren im Allgemeinen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Gebühren nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) i. V. m. mit dem Vergütungsverzeichnis (VV). Dies stellt den Regelfall dar.

Diese gesetzlichen Gebühren sind gegenstandswertorientiert. Die Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Vergütung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, im Regelfall jedoch nicht. Eine Honorarvereinbarung ist indes möglich.

Üblicherweise entsteht für die erste Beratung eine Erstberatungsgebühr, welche im Falle der Fortsetzung des Mandats vollständig auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet wird. Diese außergerichtliche Vertretung löst regelmäßig eine sog. Geschäftsgebühr aus, für die Vertretung vor den Gerichten fallen in der Regel eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr an.

Einigen sich die Parteien oder erledigt sich ein Rechtsstreit anderweitig aufgrund anwaltlicher Mitwirkung, kann noch eine sog. Einigungs- oder Erledigungsgebühr anfallen. Vor Beginn einer jeden kostenauslösende Maßnahme (Erstberatung, erweiterte Beratung, außergerichtliche Vertretung, gerichtliche Vertretung) werden Ihnen die anfallenden Kosten vorab mitgeteilt und die Maßnahme erst dann betrieben, wenn Sie in Kenntnis der hierdurch entstehenden Kosten damit einverstanden sind und Sie den Auftrag hierzu erteilt haben.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherer haben und diese für den Rechtsstreit eintritt, wird mit der Versicherung direkt abgerechnet.

Erstberatung

Diese beinhaltet eine einmalige, überschlägige mündliche Beratung, die es ermöglichen soll, sich einen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen, um beurteilen zu können, ob ein weitergehendes Mandat erteilt werden soll. Die Kostet bei Verbrauchern, unabhängig vom Streitwert, sind dabei im Höchstfall € 190,00 (zzgl. 19 % USt.), gesamt € 226,10.

Im Regelfall wird die Erstberatungsgebühr im Falle der Fortsetzung des Mandats auf die dann anfallende Gebühr vollständig angerechnet.

Im Übrigen informieren wir Sie gerne über die Möglichkeit von Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfen.